EU - Charta


Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Ziel der Charta ist es, dass Regional- oder Minderheitensprachen als ein einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas anerkannt werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Zusammengehörigkeit von regionalen Sprachminderheiten nicht durch politische Grenzen behindert wird. Durch das verbindende Element der Charta soll die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Anhängern einer Sprachgruppe gestärkt werden. Die Regional- und Minderheitensprachen sollen vor dem Aussterben geschützt und ihren Gebrauch im Bereich des Rechts, der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden. Dazu gehören der fremdsprachliche Unterricht und das Studium der jeweiligen Sprache, auch und vor allem für ihre dachsprachlichen Mitbürger. Die Charta setzt explizit auf die Verbindung verschiedener Bevölkerungsteile, nicht auf eine Abschottung voneinander.

Die Charta wurde durch die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Durch Hinterlegung beim Europarat verpflichtet sich Deutschland fünf Minderheitensprachen und eine Regionalsprache zu schützen, wobei sich die Maßnahmen auf die Bundesländer beschränken, in denen die Sprache verbreitet ist. Die Minderheitensprachen: Dänisch in den drei Varianten Reichsdänisch, Sydslesvigdansk und Sønderjysk (in Schleswig-Holstein), Sorbisch (Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Brandenburg), Nordfriesisch (in Schleswig-Holstein), Saterfriesisch (in Niedersachsen).
Die Regionalsprache Niederdeutsch (in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach Teil 3, in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt nach Teil 2). Für jede Sprache wurden getrennt und unterschiedlich weitreichende Maßnahmen benannt, über deren Umsetzung die Bundesregierung in Berichten an den Europarat informiert. In den Berichten können auch Vertreter der Sprachgemeinschaften Stellungnahmen anfügen.

Der Bundesrat für Niederdeutsch (kurz: BfN, Bundsraat för Nedderdüütsch) vertritt die sprachpolitischen Interessen der Niederdeutsch-Sprecher in Deutschland. Die Geschäftsführung hat das Institut für niederdeutsche Sprache (INS, Bremen) übernommen. Der Rat mit Delegierten aus acht Bundesländern wurde 2001 gegründet und betreibt Lobbyarbeit für die plattdeutsche bzw. niederdeutsche Sprache. Die Plautdietsch-Sprechergemeinschaft in Deutschland hatte im BfN zunächst nur einen Gaststatus; seit Oktober 2008 ist sie im BfN mit zwei Delegierten vertreten.